1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit Soundattack-Veranstaltungstechnik (Geschäftsführer Jerome Gehrmann, walddörferstrasse 4, 22041 Hamburg) verbindlich. Davon abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg.

2. Vertragsabschluss

Angebote von Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg sind stets unverbindlich und freibleibend. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer bleiben vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg sie schriftlich bestätigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.

3. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Kunden bzw. bei Abholung und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Der Kunde hat das Recht bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Auftragszeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden ihm 25% des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde zum vereinbarten Auftragszeitpunkt die Mietgegenstände nicht abholen oder am gleichen Tag stornieren, so wird ihm der volle Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt. Dies gilt nur, soweit die gemietete Technik nicht kurzfristig weitervermietet werden kann.

4. Preise und Kautionen

Die Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Brutto-Preise in Euro inklusive Verpackung und der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und gelten als freibleibend. Irrtümer vorbehalten. Preisänderungen auf Grund von z.B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg aktualisiert seine Preisdatenbank so oft wie möglich. Falls sich ein Preis erhöht hat, informiert Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg den Kunden und wartet auf seine Zustimmung. Kautionen werden dem Mieter nach Wiedereingang der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste von Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg fällig. Restbeträge werden dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt. Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so wird eine Reparaturpauschale in Abhängigkeit des verursachten Schadens fällig. Darüber hinaus wird Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg nur dann eine Gebühr erheben, wenn der Kunde die Mietgegenstände überhaupt nicht zurückgibt (z.B. wegen Diebstahl während des Ausleihzeitraumes) oder Gerätedefekte durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Der Kunde ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes zu entrichten. Darüber hinaus hat der Mieter die Kosten eines eventuellen Geschäftsausfalles bis zur Erstattung des Wiederbeschaffungswerts zu tragen.

5. Storno durch den Kunden

Der Kunde hat die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die auf dem vom Kunden bestätigten Kostenvoranschlag vermerkte Abholzeit und Abholdatum bestimmen die Kosten bei einem Storno. Hierbei gilt: – Storno bis zu 72h vor Übergabetermin sind kostenfrei. – Storno im Zeitraum von < 72 Stunden aber > 24 Stunden vor Übergabedatum werden mit 50% des Mietpreises berechnet Erfolgt ein Storno durch den Kunden später als 24 Stunden vor Übergabetermin, wird der volle Mietpreis fällig. Es erfolgt in diesem Fall keine (auch nicht teilweise) Erstattung des Mietpreises. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Mietpreises. Vielmehr bleibt der Mietpreis für den gesamten Mietzeitraum gültig, für den sich der Kunde die Mietgegenstände ursprünglich reserviert hat.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Geräte diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Mietgegenstand. Er haftet für aufkommende Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl (s. auch Punkt 4. Preise und Kautionen). Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

7. Mängelrügen

Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind Soundattack-Veranstaltungstechnik Hamburg unverzüglich nach Erhalt der Lieferung telefonisch oder per Email mitzuteilen. Der Mieter überprüft daher sofort nach Erhalt die Geräte auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung von Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg (per Telefon oder E-Mail) über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.

8. Haftungsausschlüsse

Für Schäden und Folgeschäden übernimmt Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere: Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B. 1.) wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg  oder beim Kunden, 2.) wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern oder 3.) wegen unvorhersehbarer Verzögerungen der Hinlieferung 4.) auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes. 5.) jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne. Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA) gehen zu Lasten des Veranstalters.

9. Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben bar bei Abholung der Waren, per Vorausüberweisung oder durch Bar-Nachnahme bei Versendung an den Kunden zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Mietgebühren sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu entrichten.

10. Sonstiges

Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet. Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Soundattack Veranstaltungstechnik Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hamburg, den 15.08.2023