| AGB
§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Mietverträge und Rechtsgeschäfte mit Sonus Veranstaltungstechnik Hamburg (Inhaber Jerome Gehrmann, Hinter den Tannen 16, 21509 Glinde) (nachfolgend „Sonus Veranstaltungstechnik“ genannt).
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Sonus Veranstaltungstechnik ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zugestimmt hat.
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Sämtliche Mietgegenstände bleiben ausnahmslos Eigentum von Sonus Veranstaltungstechnik.
§ 2 Vertragsparteien & Verbraucherschutz
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Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
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Soweit in diesen AGB vom „Kunden“ oder „Mieter“ die Rede ist, gilt dies für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) gleichermaßen, sofern in der jeweiligen Bestimmung nicht ausdrücklich unterschieden wird.
§ 3 Vertragsschluss & Textform
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Angebote von Sonus Veranstaltungstechnik sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
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Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Messengerdienst, Online-Buchungssystem).
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder unsachgemäßem Umgang mit dem Mietgut, ist Sonus Veranstaltungstechnik berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Mietgegenstände auf Kosten des Kunden unverzüglich zurückzuverlangen.
§ 4 Mietzeit & Gefahrübergang
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Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände am Lager (Hammer Deich 10, 20537 Hamburg) bzw. bei Anlieferung beim Kunden und endet zum vereinbarten Rückgabe- bzw. Abholzeitpunkt.
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Die Mindestmietzeit beträgt 24 Stunden.
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Mietgegenstände geht mit der Übergabe am Lager bzw. der Anlieferung auf den Kunden über.
§ 5 Stornierung, Kündigung & Nichterscheinen
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Definition Nichterscheinen: „Nichterscheinen“ bezeichnet das Ausbleiben des Kunden oder einer von ihm bevollmächtigten Person zum vereinbarten Liefer-, Abhol- oder Veranstaltungszeitpunkt ohne rechtzeitige Stornierung in Textform.
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Stornokosten: Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen/stornieren. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Zugang der Stornierung bei Sonus Veranstaltungstechnik in Textform. Die Stornokosten berechnen sich bezogen auf den vereinbarten Auftragswert wie folgt:
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Ab 7 Tage vor Auftragsbeginn: 50 % Materialkosten / 0 % Personalkosten / 0 % Transportkosten
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Ab 72 Stunden vor Auftragsbeginn: 50 % Materialkosten / 50 % Personalkosten / 0 % Transportkosten
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Ab 24 Stunden vor Auftragsbeginn (inkl. Nichterscheinen): 90 % Materialkosten / 90 % Personalkosten / 0 % Transportkosten
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Ersparte Aufwendungen & Nachweis: Von den Stornokosten werden ersparte Aufwendungen sowie Erlöse aus einer Weitervermietung abgezogen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Sonus Veranstaltungstechnik kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Weitergehender Schaden: Die Geltendmachung eines höheren, nachweisbar entstandenen Schadens bleibt Sonus Veranstaltungstechnik vorbehalten.
§ 6 Pflichten des Mieters, Pfleglichkeitsgebot & Eigentumsschutz
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Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übernahme unverzüglich auf Vollständigkeit und ordnungsgemäße Funktion zu prüfen.
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Der Mieter hat die Geräte während der Mietzeit pfleglich zu behandeln, vor Überlastung, Witterungseinflüssen (insbesondere Feuchtigkeit und Hitze) sowie dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
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Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sonus Veranstaltungstechnik ist untersagt.
§ 7 Rückgabe, Reinigung & Beschädigungen
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Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände am vereinbarten Rückgabetag im sauberen, gebrauchsfähigen und ordnungsgemäß sortierten Zustand (Kabel sauber aufgewickelt und geklettet) am Lager Hammer Deich 10, 20537 Hamburg zurückzugeben.
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Reinigungs- und Sortieraufwand: Werden Mietgegenstände verschmutzt, ungeordnet oder mit nicht rückstandsfrei entfernbaren Klebebändern (z. B. Gaffer-Tape-Rückständen) zurückgegeben, wird der Reinigungs- und Sortieraufwand dem Kunden mit 15,00 € zzgl. USt. je angefangene 15 Minuten in Rechnung gestellt.
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Unwirtschaftlichkeit & Totalschaden: Ist eine Reinigung oder Wiederherstellung eines Mietgegenstandes (insbesondere bei stark verklebten oder beschädigten Kabeln) unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert (Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert) des jeweiligen Gegenstandes zu ersetzen.
§ 8 Verspätete Rückgabe & Nutzungsentschädigung
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Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht zurück, kann Sonus Veranstaltungstechnik für die Dauer der Vorenthaltung für jeden angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe der regulären Tagesmiete verlangen.
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Führt die verspätete Rückgabe dazu, dass nachfolgende Vermietungen nicht oder nur durch kostenintensive Ersatzanmietungen oder Expresslieferungen durchgeführt werden können, haftet der Mieter für den daraus entstandenen Folgeschaden. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 9 Mängelrüge & Gewährleistung
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Mängel an den Mietgegenständen sind Sonus Veranstaltungstechnik unverzüglich nach Entdeckung telefonisch oder per E-Mail anzuzeigen, damit Gelegenheit zur Nachbesserung, Reparatur oder zum Austausch gegeben werden kann.
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Unterlässt der Mieter die schuldhafte und unverzügliche Mängelanzeige, sind Minderung und Schadenersatzansprüche bezüglich dieses Mangels ausgeschlossen, soweit Sonus Veranstaltungstechnik infolge der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.
§ 10 Haftung von Sonus Veranstaltungstechnik
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Sonus Veranstaltungstechnik haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 11 Zahlungsbedingungen, Vorkasse & Kaution
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Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungsbeträge vor der Übergabe / Abholung der Mietgegenstände fällig (Vorkasse).
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Sonus Veranstaltungstechnik ist berechtigt, vor Übergabe der Mietgegenstände eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer, vollständiger und schadenfreier Rückgabe zurückerstattet.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Skonto oder sonstige Abzüge sind unzulässig.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG zur Abwicklung der Vertragsbeziehung verarbeitet und gespeichert.
§ 13 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Erfüllungsort für die Übergabe, Bereitstellung und Rückgabe aller Mietgegenstände ist das Lager in Hammer Deich 10, 20537 Hamburg.
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Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Unternehmens- & Kontaktdaten:
Sonus Veranstaltungstechnik Hamburg
Inhaber: Jerome Gehrmann
Sitz / Postanschrift: Hinter den Tannen 16, 21509 Glinde
Lager / Abholung: Hammer Deich 10, 20537 Hamburg
USt-IdNr.: DE278696986
Steuernummer: 30/051/07111
